Gründungszuschuss - Info

Seit August 2006 sind für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, neue Förderrichtlinien in Kraft getreten. Verantwortlich für die Umsetzung ist die Bundesagentur für Arbeit. Mit der neuen Förderung werden damit das bisherige Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) abgelöst.

Nach dem Willen der Gesetzgeber ging es vor allem um die Schaffung vereinfachter Fördermöglichkeiten, die Fördermittel effizienter einzusetzen sowie Mitnahmeeffekten und Leistungsmißbrauch vorzubeugen.

Im Vergleich mit der bisherigen Förderung wird der Gründungszuschuss in den meisten Fällen geringer ausfallen. Vor allem die Laufzeit reduziert sich im Verhältnis zur Ich-AG erheblich.

Trotzdem ist der Gründungszuschuss immer noch eine gute finanzielle Spritze für den Start in die Selbständigkeit. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung in Frage kommt.


Realisierung: media-life ART OF DESIGN


Diese Seite drucken