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Was wird gefördert? Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich und nicht als bloßer Zusatz- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Nebentätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. Grundsätzlich werden alle gewerblichen und (anerkannten) freiberuflichen Tätigkeiten gefördert. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie u.U. Ihre Berechtigung und fachliche Eignung nachweisen müssen. Gründungen außerhalb Deutschlands werden nicht gefördert.
Wer wird gefördert? Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Ein nahtloser Übergang von einer Beschäftigung in die Selbständigkeit wird nicht, wie bisher beim Überbrückungsgeld, gefördert; mit Ausnahme von Arbeitnehmern, die aus einer ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III) kommen. Arbeitslose müssen über noch mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld verfügen. Damit wird deutlich, dass der Interessent sich schon früh nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Klarheit darüber verschaffen muss, ob er eine Selbständigkeit aufnehmen will.
Wann wird gefördert? Zunächst müssen Sie sich die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens von einer fachkundigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Gründungszentren, Banken) bestätigen lassen. Die Arbeitsagenturen
legen besonders Augenmerk legen, dass die persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen wird. Dass heißt, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit verfügen müssen. Sollten begründete Zweifel bestehen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an einer Eignungsfeststellung verlangen. Grundsätzlich empfiehlt sich die vorherige Teilnahme an einem Existenzgründerseminar.
Welche Unterlagen sind erforderlich? Die Erstellung eines Businessplanes, mindestens ein Gründungskonzept wird erwartet. Dazu kommen ein Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Wie viel wird gefördert? Der Gründer bekommt für die Dauer von 9 Monaten einen monatlichen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld. Weiterhin zahlt die Arbeitsagentur einen Betrag von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Danach kann die Agentur für Arbeit auf Antrag für weitere 6 Monate 300 Euro monatlich bewilligen, wenn dies zur sozialen Absicherung notwendig ist. Im Klartext bedeutet das: Es wird erwartet, das die Gründung sich innerhalb der ersten 9 Monate soweit stabilisiert und festigt, dass von dem Einkommen der Lebensunterhalt finanziert werden kann. Auf jeden Fall sollten Sie eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachweisen. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung nach den ersten 9 Monaten.
Beratung und Antragstellung Wenden Sie sich am besten zuerst an Ihren Berater in der Agentur für Arbeit. Im weiteren Verlauf sollten Sie die Gründungsberater der IHK, HWK, Gründungszentren sowie Unternehmensberater kontaktieren.
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